Kosten und Preise einer Brustverkleinerung

Es gibt viele unterschiedliche Angaben im Internet über die Kosten einer Brustverkleinerung. Hier müssen Sie aufpassen!

Und eine Bitte: Die angebotenen Preise sollten nicht das absolute Entscheidungskriterium für eine Operaton sein – wenn dies der Fall ist, so nehmen Sie bitte von einer Operation Abstand! Es können immer durch Komplikationen Folgekosten entstehen!

Kosten Brustverkleinerung

Brustverkleinerung ist nicht Brustverkleinerung – hier gibt es große Unterschiede. Grundsätzlich sind die Kosten immer abhängig vom Operationsaufwand und den entsprechenden Materialkosten. Der Operationsaufwand richtet sich immer nach Ihren persönlichen Voraussetzungen und der gewünschten Veränderung. Daher können genaue Kosten immer erst nach einer Untersuchung genannt werden.

Die Kosten für eine Brustverkleinerung bei einem gut ausgebildeten, erfahrenen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie mit hochwertigen Implantaten liegt meist im Kostenrahmen zwischen EUR 4000,- und EUR 7500,-  inkl. Mehrwertsteuer.

Folgende Faktoren beeinflussen die Kosten einer Brustverkleinerung:

  • Voruntersuchung
  • Beratung und OP-Aufklärung
  • OP-Methode und Operationsumfang (daraus resultiert die Operationsdauer)
  • Dauer des eventuellen Krankenhausaufenthaltes
  • Kosten für Anästhesie, etc.
  • wird ein Kompressions-BH oder Stuttgarter Gürtel benötigt
  • Nachsorgetermine und Kontrolluntersuchungen
  • Mehrwertsteuer – medizinisch nicht notwendige Operationen sind Mehrwertsteuerpflichtig
  • Ihre Reisekosten (Beratungstermin, Implantatanpassung, Anästhesieaufklärung, OP, Nachschautermine)

Wichtige Hinweise zum Thema Kosten

Achten Sie immer darauf, ob in Ihrem vorliegenen Angebot auch die Mehrwertsteuer enthalten ist.

Oftmals werden in Foren oder anderen Oberflächen Preise genannt. Bei diesen Preisen ist immer die Frage, ob diese inkl. Anästhesie, Krankenhausaufenthalt, Beratung und OP-Aufklärung, Kosten für das vor der Operation benötigte Blutbild, eventuell benötigter Stuttgarter Gürtel etc. sind.

Zudem sollten Sie bei „Angeboten“ oder „Sonderaktionen“ vorsichtig sein. Fragen Sie sich selbst, ob Sie z. B. im Juli weniger Gehalt erhalten, als in einem anderen Monat.

Grundsätzlich sind ärztliche Dienstleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab zu rechnen (auch Beratungen, Voruntersuchungen, OP-Aufklärung) – egal zu welcher Jahreszeit.

Zur Definition der genauen Kosten muss eine Untersuchung erfolgen – daher seinen Sie vorsichtig, wenn Sie ohne Untersuchung schon einen fixen Preis genannt bekommen.

Eventuelle Folgekosten

Treten nach einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff, z. B. nach einer Schönheitsoperation oder einem plastisch ästhetische Eingriff, Komplikationen oder Krankheiten auf, dürfen die Krankenkassen den Patienten in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen und das Krankengeld unter Umständen sogar ganz versagen (§52, Abs. 2 SGB V).

Sie sollten sich überlegen, ob nicht der Abschluss einer sogenannten Folgekostenversicherung sinnvoll ist, so dass die finanziellen Folgen einer eventuellen Komplikation entsprechend verringert wird.

Wer bezahlt die Brustverkleinerung?

Krankenkassen bezahlen medizinisch notwendige Eingriffe. Bei den meisten Patientinnen ist die Ausgangssituation allerdings eine rein ästhestisch gewünschte Veränderung.

Psychische Belastungen oder Gründe sind keine medizinische Notwendigkeit für eine Mammareduktionsplastik nach dem Leistungskatalog der Krankenkasse. Daher sind die Kosten für die Operation in der Regel selbst zu tragen.

In seltenen Fällen können die Kosten durch die Krankenkasse getragen werden. Eine medizinische Indikation und damit die Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkasse sind durch entsprechende Gutachten bzw. Befunde zu belegen. Hierzu müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag für eine Kostenübernahme stellen.

Bezahlt die Krankenkasse die Operation?

Die Kosten für medizinisch bedingte Operationen werden event. von der Krankenkasse übernommen. Medizinisch bedingt heißt in der Regel, dass eine Erkrankung oder Fehlbildung – sprich eine enormes und beeinträchtigendes Missverhältnis zwischen Körperstatur und Brustgröße – vorliegt. Dies wird immer im Einzelfall von der Krankenkasse entschieden. Es ist anzuraten, als erstes mit der Krankenkasse Kontakt auf zu nehmen, da in der Regel ein Gutachter des Medizinischen Dienstes ein entsprechendes Gutachten für die Krankenkasse erstellt. Dieses Gutachten bildet in der Regel die Grundlage der Entscheidung der Krankenkasse. Eine Chance auf Kostenübernahme besteht meist, wenn eine Makromastie oder Gigantomastie festgestellt ist.

Grundsätzlich ist die Kostenübernahme von der Krankenkasse aber eine Einzelfallentscheidung, da die individuellen Körperproportionen und die individuelle Krankengeschichte entsprechend berücksichtigt werden. Grundsätzlich muss die medizinische Notwendigkeit festgestellt sein. Es ist z. B. ein Unterschied, ob bei einer Frau mit einer Körpergröße von 150 cm und einem Gewicht von 47 kg die Brustgröße um 500 Gramm reduziert werden soll oder bei einer 185 cm großen Frau mit einem Köpergewicht von 75 kg.

Sollen die Operationskosten von der Krankenkasse übernommen werden, so ist eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Hier ist es von Vorteil, wenn Ihre Beschwerden durch entsprechende Berichte und einer entsprechenden Krankenvorgeschichte (z. B. Hausarzt, Gynäkologe, Hautarzt, Orthopäde, etc.) bescheinigt werden.

Bei kleineren Brüsten sind die Kosten von der Patientin selbst zu tragen. Wird eine Brustverkleinerung aus ästhetischen Gründen durchgeführt, so sind die Kosten in der Regel durch die Patientin selbst zu tragen.